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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dominik Schulz – Regisseur, Kameramann & Produktion Rostocker Str. 50, 70376 Stuttgart Stand: 12/2025

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Dominik Schulz (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (Kunde) im Bereich Regie, Kameraarbeit, Produktion und Postproduktion.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für den geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang & Subunternehmer
2.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen Dritte (z. B. Assistenten, Tonmeister, Cutter) als Subunternehmer zu beauftragen.
2.3 Künstlerische Freiheit: Im Rahmen des vereinbarten Konzepts besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung versteht sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern ausgewiesen).
3.2 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsraten:

  • 50 % als Akontozahlung bei Vertragsabschluss / vor Drehbeginn.

  • 30 % nach Abschluss der Dreharbeiten.

  • 20 % nach Abnahme / Fertigstellung (vor Übertragung der vollen Nutzungsrechte).


3.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; gegenüber Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
3.4 Reisekosten, Spesen und Fremdkosten (z. B. Kuriere, spezielle Requisiten) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert berechnet.

4. Produktion & Wetterrisiko
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Vorbereitungen (Zugang zu Locations, Drehgenehmigungen, Verfügbarkeit von Interviewpartnern) rechtzeitig getroffen sind.
4.2 Wetterrisiko: Ist ein Drehtermin aus Witterungsgründen nicht durchführbar (z. B. Regen bei Außendreh), trägt der Auftraggeber das Risiko. Muss der Dreh verschoben werden, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Ausfallhonorar für Crew, erneute Miete für Equipment) vom Auftraggeber zu tragen. Das Honorar des Auftragnehmers für den ausgefallenen Tag ist zu 50 % fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5. Postproduktion & Abnahme
5.1 Die Postproduktion beinhaltet, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen.
5.2 Änderungswünsche müssen gebündelt und schriftlich mitgeteilt werden. Änderungswünsche, die nach der zweiten Korrekturschleife eingehen oder die das vereinbarte Konzept grundlegend ändern (Autorenkorrekturen), werden nach Zeitaufwand (Stundensatz gemäß aktueller Preisliste) gesondert berechnet.
5.3 Die Abnahme des Werkes hat innerhalb von 7 Tagen nach Übermittlung zu erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Werk als abgenommen.

6. Stornierung & Kündigung (Ausfallhonorar)
Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar zu. Dies dient der Deckung der Bereitstellungskosten und des entgangenen Gewinns.
Die Staffelung lautet wie folgt:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Drehbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamthonorars.

  • Stornierung bis 7 Tage vor Drehbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.

  • Stornierung unter 7 Tagen vor Drehbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamthonorars.

  • Stornierung unter 24 Stunden vor Drehbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars. Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Equipmentmiete, Buchung von Assistenten, Reisekosten) sind in jedem Fall zu 100 % zu erstatten.


7. Nutzungsrechte & Rohmaterial
7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte am fertigen Werk ein (einfaches Nutzungsrecht).
7.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Nutzung des Materials in einem anderen als dem vereinbarten Kontext (z. B. TV-Ausstrahlung statt nur Web-Nutzung) bedarf der Zustimmung und ggf. einer Nachlizenzierung. 7.3 Rohmaterial: Das Eigentum und die Rechte am Rohmaterial (offene Daten, ungeschnittenes Footage) verbleiben beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart.
7.4 Eigenwerbung: Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertige Werk sowie Ausschnitte davon (z. B. Making-of-Material) zum Zwecke der Eigenwerbung (Website, Showreel, Social Media, Wettbewerbe) zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

8. Haftung & Rechte Dritter
8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.2 Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm gestellten Materialien (Logos, Texte, Bilder) und Personen (Einwilligungserklärungen/Model Release) verfügt.
8.3 Für die Klärung von Musikrechten (GEMA, Stock-Musik) ist der Auftraggeber verantwortlich, es sei denn, der Auftragnehmer wurde hiermit schriftlich beauftragt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
 
9. Equipment & Versicherung
9.1 Der Auftragnehmer versichert sein eigenes Equipment gegen Schäden und Diebstahl.
9.2 Der Auftragnehmer übernimmt die volle Haftung für Schäden am Equipment, die durch sein eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
9.3 Für Schäden, die durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter oder Dritte am Set vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Auftraggeber, sofern diese Schäden nicht durch die Versicherung des Auftragnehmers gedeckt sind. Etwaige Selbstbeteiligungen der Versicherung im Schadensfall trägt der Verursacher.

10. Abtretung von Rechten
Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen des Auftraggebers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

11. Datenspeicherung & Archivierung
11.1 Der Auftragnehmer bewahrt das Rohmaterial und die Projektdaten für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Abschluss des Projekts (Abnahme) auf.
11.2 Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Daten (Rohmaterial, Projektdateien, Masterfiles) unwiderruflich zu löschen.
11.3 Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine längere Speicherung oder Herausgabe der Daten nach Ablauf der 3-Monats-Frist besteht nicht, es sei denn, eine längere Archivierung wurde ausdrücklich und schriftlich (ggf. gegen Aufpreis) vereinbart.

12. Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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